Urlaub im rechtlichen Sinne bedeutet „Bezahlte Freizeit, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen soll.“ (Bundesurlaubsgesetz BUrlG) Daher ist es auch gesetzlich untersagt, während der Urlaubszeit eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben. Jedoch weicht die Anzahl der Urlaubstage in fast jeder Firma ab. Gesetzlich vorgeschrieben sind aber 24 Urlaubstage im Jahr. Diese Zahl ist gleichbedeutend mit vier vorgeschriebenen Urlaubswochen im Jahr, wobei das BUrlG von sechs Werktagen pro Woche ausgeht. Die allgemein verbreitete Anwendung der 5-Tage-Woche oder eine Erhöhung dieser 24 Tage um weitere Urlaubstage durch den Arbeitgeber sind von diesem Gesetz unberührt.
Desweiteren gelten andere Regeln:
(1) für Heimarbeiter (§ 12 BUrlG);
(2) für Jugendliche;
(3) gemäß des Seemannsgesetzes;
(4) für schwerbehinderte Menschen;
(5) für Beamte;
(6) oder gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz.
- Wenn der Arbeitgeber nicht direkt zu Beginn eines Anstellungsverhältnisses den vollen Urlaub gewähren will, ist er im Recht. Nach § 4 BUrlG besteht erst nach sechs Monaten Anstellung der komplette Urlaubsanspruch. Sollte beispielsweise am 01.06. ein Anstellungsverhältnis beginnen, läuft die Wartefrist bis zum 30.11. .
- Sollte (vor allem wegen Anstellung und Kündigung) ein Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr beschäftigt sein, hat er für jeden abgeleisteten Monat 1/12 des gesamten Urlaubsanspruchs. Bei der Anstellung ab dem 01.06. würde somit für das Jahr ein Urlaubsanspruch von 7/12 des Jahresurlaubs (=min. 14 Urlaubstage) entstehen.
Gewährung des Urlaubsanspruchs
Sie haben sich fest vorgenommen, zu einer bestimmten Zeit wegzufliegen, haben aber Angst, dass ihr Chef dazwischenfunkt und nein zu ihrer Planung sagt. Hier ein Überblick, was erlaubt ist und was nicht:
- Die Wünsche des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund. Der Arbeitgeber darf aber einen Urlaubsantrag aufgrund wichtiger betrieblicher Gründe ablehnen.
- Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden
- Wenn es möglich ist, soll jeder Urlaubstag im Kalenderjahr beantragt und genommen werden. Nur bei wichtigen betrieblichen Gründen ist gesetzlich der Urlaub noch bis Ende März des Folgejahres gültig. Wenn der Urlaub wegen der sechsmonatigen Wartefrist nicht genommen werden durfte, kann er im kompletten Folgejahr verwendet werden. Darüber hinausgehende Regelungen zur Verschiebung von Urlaubstagen sind Kulanz des Arbeitgebers.
- Wenn ein Urlaub aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, ist er vom Arbeitgeber auszuzahlen.
- Wird der Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, muss der Urlaub gegen Vorlage eines ärztlichen Attests vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben werden.
- Vereinbarungen, Urlaub im Vorgriff auf das Folgejahr zu nehmen,sind nicht erlaubt.
Sonderformen des Urlaubsanspruchs
Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten als den bezahlten klassischen Erholungurlaub, um dienstfrei zu bekommen. Hier sind die bekanntesten Beispiele:
- Bildungsurlaub: Zeitlich begrenzter Sonderurlaub, der zur beruflichen, allgemeinen, politischen oder gewerkschaftlichen Bildung gewährt Wird.
- Elternzeit: bis maximal zum dritten Lebensjahr des Kindes.
- sonstige betriebliche Freistellungen
- unbezahlter Erholungsurlaub: Möglichkeit, die Urlaubstage zu erweitern.