ANZEIGE - Urlaub im rechtlichen Sinne bedeutet „Bezahlte Freizeit, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen soll.“ (Bundesurlaubsgesetz BUrlG) Daher ist es auch gesetzlich untersagt, während der Urlaubszeit eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben. Jedoch weicht die Anzahl der Urlaubstage in fast jeder Firma ab. Gesetzlich vorgeschrieben sind aber …
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