Endlich ist der langersehnte Urlaub da und man kann vom Alltag und Arbeitsstress abschalten. Trotzdem sollten Sie für Notfälle im Ausland erreichbar sein. Auch wenn Verbindungen mit dem Handy jenseits des Bundesgebiets weiterhin teurer ausfallen als innerhalb Deutschlands: Seit dem 1. Juli 2014 gelten neue Verordnungen für die EU, die das sogenannte Roaming noch günstiger machen.
Was bedeutet Roaming?
Mobilfunkservices wie Telefonieren, der Versand von Kurznachrichten und Online-Verbindungen werden unter dem Begriff Roaming zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass das Annehmen von Anrufen im europäischen Ausland wesentlich billiger ausfällt als ausgehende Gespräche. Der Empfang von Kurznachrichten innerhalb der EU ist kostenlos. Im Folgenden haben wir die Kosten-Obergrenzen für die unterschiedlichen Leistungen für Sie zusammengefasst, die seit dem 1. Juli 2014 gelten:
- Kosten bei eingehenden Anrufen: 0,05 € pro Minute
- Kosten bei ausgehenden Anrufen: 0,19 € pro Minute
- Kosten pro Megabyte bei Online-Verbindung: 0,20 € pro Minute
Kostenlos zu günstigeren Anbietern wechseln
Die Neuregelung des Roamings umfasst außerdem das Recht des Verbrauchers, für die Zeit des Auslandsaufenthalts kostenlos zu billigeren Anbietern zu wechseln. Dieser Wechsel hat keine Auswirkungen auf den bestehenden Handy-Vertrag. Denkbar ist etwa die Buchung eines günstigen Tarifs von einem anderen Anbieter über das Reisebüro, mit dem man eine Reise plant. Die Rufnummer kann bei einem solchen vorübergehenden Wechsel behalten werden: Die Bundesnetzagentur sichert dem Verbraucher das lebenslange Nutzungsrecht der vorhandenen Mobilfunknummer zu. Der Wechsel zu einem billigeren Tarif für das Roaming im Urlaub muss kostenlos sein.
Roaming-Kosten entfallen künftig
Die Entwicklung des Wettbewerbs zwischen Mobilfunkanbietern hat in den letzten Jahren zu stetig sinkenden Roaming-Kosten geführt. Das europäische Parlament plädiert jedoch für den vollständigen Wegfall der erhöhten Gebühren im Ausland innerhalb der EU: Ab 15. Dezember 2015 soll ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten.