Wenn Sie außerhalb der EU verreisen wollen, reicht ein Personalausweis zur Identifikation nicht aus. Am Grenzübergang müssen Sie außerdem einen Reisepass vorzeigen. Wenn ein Reisender ohne gültigen Reisepass aus der EU ausreist, kann es sogar passieren, dass ihm die Wiedereinreise verwehrt wird. Innerhalb der EU reicht der Personalausweis aber in den meisten Fällen vollkommen aus, falls es überhaupt zu einer Kontrolle kommt.
Der elektronische Reisepass (ePass), der von den Behörden ausgestellt wird, ist zehn Jahre gültig, wenn der Antragsteller mindestens 24 Jahre alt ist. Ansonsten beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Ist diese Gültigkeit einmal abgelaufen, kann man den ePass nicht verlängern. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Für Kinder unter zwölf Jahren gibt es einen Kinderreisepass, der sechs Jahre lang gültig ist, um ohne Visum zu verreisen. Einige Länder, wie beispielsweise die USA, erkennen den Kinderreisepass aber nicht an. Daher sollten Sie sich vorher informieren, wie die Bestimmungen in Ihrem Reiseland sind. Seit dem 26. Juni 2012 sind Eintragungen der Kinder im Reisepass der Eltern nicht mehr länger gültig.
Was tun bei Passverlust im Ausland?
Wenn Sie im Ausland Ihren Personalausweis und/oder Reisepass verlieren, können Sie bei der Konsularabteilungen von Botschaften und Generalkonsulaten sowie teilweise durch Honorarkonsule einen Reiseausweis als Ersatz beantragen. Dieser Reiseausweis behält bis zu Ihrer Wiedereinreise nach Deutschland oder maximal für einen Monat Gültigkeit. Für den Fall, dass Sie noch länger als einen Monat in dem betreffenden Land bleiben, oder Sie noch in ein anderes Land weiterreisen wollen, können die Konsulate auch vorläufige Reisepässe ausstellen. Falls Sie die Möglichkeit haben, an Fotokopien Ihrer verlorenen Papiere zu kommen, vereinfacht das die Bearbeitung deutlich. Dennoch müssen Sie voraussichtlich bis zum nächsten Werktag auf die Ersatzpapiere warten, da die Auslandsbehörde mit der Passbehörde in Deutschland zusammen arbeiten muss. In einigen Länder müssen Sie bei der Ausreise den Einreisestempel vorzeigen. Im Falle eines Passverlustes benötigen Sie daher ein Ausreisevisum des betreffenden Staates, was zusätzliche Zeit beansprucht.