Flugverspätungen oder -ausfälle sind für Reisende immer ärgerlich. Allerdings gibt es hier auch eine gute Nachricht: In vielen Fällen besteht das Recht auf eine Erstattung oder Entschädigung.
Doch wie genau sehen die aktuellen Regelungen aus, und ist es besser, selbst aktiv zu werden, um zu seinem Recht zu kommen, oder sollte diese Aufgabe an einen spezialisierten Dienstleister abgegeben werden? Der folgende Beitrag liefert einen Überblick und beleuchtet die Vorteile der beiden Optionen.
Aktuelle Regelungen bei Flugverspätungen und -ausfällen
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugverspätungen, -ausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Fluggastentschädigung hängt sowohl von der Flugstrecke als auch von der Dauer der Verspätung ab:
- Bis zu 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
- Bis zu 400 Euro für Flüge innerhalb der EU, die mehr als 1.500 km betragen und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- Bis zu 600 Euro für Flüge über 3.500 km
Diese Entschädigungsansprüche gelten, sofern die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt oder der Flug kurzfristig, also weniger als 14 Tage vor Abflug, abgesagt wurde. Allerdings sind hierbei auch Ausnahmen vorgesehen, etwa bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise schlechtem Wetter oder Streiks.
Selbst aktiv werden bei Flugverspätungen?
Viele Reisende entscheiden sich dafür, ihre Ansprüche in Eigenregie geltend zu machen. Dies hat auch durchaus einige Vorteile.
Sie stehen in direktem Kontakt mit der Fluggesellschaft und haben somit die Möglichkeit, schnell auf Fragen oder Anforderungen zu reagieren. Auch müssen keine zusätzlichen Kosten berücksichtigt werden. Wer selbst aktiv wird, muss keine Gebühren für externe Dienstleister zahlen.
Allerdings ist diese Variante auch mit einigen Herausforderungen verbunden. Die Kommunikation mit der Fluggesellschaft, das Ausfüllen von endlos langen Formularen und die Nachverfolgung des Antrags fallen sehr zeitaufwändig aus.
Außerdem sollte ein Verständnis der rechtlichen Grundlagen und Wissen über das richtige Vorgehen vorhanden sein, insbesondere wenn sich die Fluggesellschaft nicht als kooperativ zeigt. Dies ist allerdings bei Laien oft nicht der Fall.
Viele Passagiere berichten somit, dass ihre Ansprüche abgelehnt oder nur stark verzögert durchgesetzt werden, wodurch sich der Prozess frustrierend gestalten kann.
Die Vorteile einer externen Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister
Angesichts der genannten Herausforderungen entscheiden sich mittlerweile immer mehr Passagiere dafür, ihre Ansprüche an spezialisierte Dienstleister abzugeben. Diese Agenturen haben sich darauf spezialisiert, Fluggastrechte durchzusetzen und bieten daher eine umfassende und kompetente Unterstützung.
Die Unternehmen verfügen über umfassende Kenntnisse der Fluggastrechte und wissen ganz genau, wie Ansprüche durchzusetzen sind. Durch die Abgabe der Angelegenheit an einen Dienstleister sparen sich Passagiere den gesamten administrativen Aufwand. Außerdem fällt die Erfolgsquote der Dienstleister oft wesentlich höher aus, da sie wissen, wie sie mit Fluggesellschaften verhandeln und welche rechtlichen Schritte nötig sind. Die meisten Agenturen arbeiten außerdem auf Erfolgsbasis. Das heißt, die Passagiere zahlen nur eine Gebühr, wenn ihr Anspruch auch erfolgreich durchgesetzt wurde. Die Gebühr liegt meist zwischen 25 und 30 Prozent der erhaltenen Entschädigung.
Während das eigenständige Einfordern von Entschädigungen kostenfrei ist, kann es sehr zeitaufwendig und kompliziert sein. Die Inanspruchnahme spezialisierter Dienstleister bietet daher eine wesentlich bequemere und oft erfolgversprechendere Alternative.
In jedem Fall ist es jedoch beruhigend zu wissen, dass Reisende bei Flugproblemen nicht machtlos sind und dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, zu seinem Recht zu kommen.