Es ist wohl Ironie des Schicksals: Sie haben das ganze Jahr gearbeitet, fahren in den Urlaub und werden krank. Was ist aber jetzt zu tun? Ist der Urlaub versaut, ohne dass es eine Möglichkeit gibt ihn später nachzuholen? Nein, so schlimm ist es nicht, wenn Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz halten. Hier bekommen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die es gibt, wenn Sie im Urlaub krank werden.
Wann muss ich meinen Arbeitgeber benachrichtigen?
Der Arbeitgeber ist „unverzüglich“ zu benachrichtigen, d.h. idealerweise in den ersten Stunden des ersten Krankheitstages. Die Art der Benachrichtigung ist dabei frei und kann beispielsweise per Fax, E-Mail oder natürlich am Telefon erfolgen.
Was muss ich meinem Arbeitgeber sagen?
Wenn Sie im Inland Urlaub machen, muss neben der Benachrichtigung über die Erkrankung keine weitere Information gegeben werden. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthalts ein, darf der Arbeitgeber nach der Adresse fragen, an der Sie sich zur Krankheitszeit aufhalten, um die Krankheit zu überprüfen. Entstehen Ihnen Kosten für die Übermittlung der Adresse, können Sie vom Arbeitgeber eine Erstattung verlangen. Wenn Sie ins Inland zurückkehren, müssen Sie den Arbeitgeber darüber informieren. Auch wenn Sie längst wieder gesund sind und noch weiter Urlaub haben, sind Sie zu dieser Meldung verpflichtet.
Brauche ich ein ärztliches Attest?
Wie bei normalen Erkrankungen während der Arbeitszeit, muss für Erkrankungen die länger als drei Tage andauern, ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein muss. Längere Brieflaufzeiten können Ihnen aber nicht angelastet werden. Tipps zur Vermeidung von Krankheiten im Urlaub gibt es hier.
Verlängert sich mein Urlaub automatisch?
Die Zeit der Erkrankung wird nicht vom Erholungsurlaub abgezogen. Das bedeutet aber nicht, dass die Krankheitstage automatisch an den Urlaub angehängt werden. Um diese Tage abzufeiern ist ein neuer Urlaubsantrag notwendig.
Kann es sein, dass mein Urlaub, in dem ich krank gewesen bin, verfällt?
Normalerweise muss der Urlaub innerhalb des Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Der Urlaubsanspruch von kranken Arbeitnehmern bleibt aber aufgrund einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes über zwei Jahre bestehen. Das bezieht sich nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Tage). Weitere, im Tarifvertrag gewährte Urlaubstage, sind nicht durch diese Entscheidung geschützt und können daher schon am Ende des Kalenderjahres verfallen.