Es war geplant, die EU-Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck für 2013 zu lockern. Da aber einige Staaten diesem Wunsch widersprochen haben, gelten für Flüge innerhalb der EU, Norwegen, Schweiz und Island weiterhin die Bestimmungen, die nach der Attacke mit Flüssigsprengstoff in London 2006 eingeführt wurden. Hier ist eine kleine Übersicht, über alles, was Sie mit ins Handgepäck nehmen dürfen und was Sie besser zu Hause lassen.
Maße und Gewicht
Ein Handgepäckstück hat normalerweise die Höchstmaße von 55 x 40 x 20 cm und darf, je nach Fluglinie, zwischen fünf und zehn Kilo wiegen. Sollten die Maße oder das Gewicht überschritten werden, wird eine Zuzahlung von etwa 50 Euro fällig.
Flüssigkeiten
Zu den Flüssigkeiten gehören neben Getränken auch Cremes, Gels, Lotionen etc. Alle Behältnisse dürfen nur eine Maximalfüllmenge von 100 ml haben und müssen in einen transparenten und verschließbaren Plastikbeutel gepackt werden. Dieser Beutel darf maximal einen Liter Fassungsvermögen haben. Jeder Fluggast darf nur einen Beutel mit an Bord nehmen und muss den diesen an der Kontrolle vorzeigen.
Das muss draußen bleiben
Auf gar keinen Fall dürfen Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit an Bord genommen. Das Pistolen, Baseballschläger, oder Spritzen verboten sind, dürfte sich für jeden erschließen. Darüber hinaus sollten aber auch noch lange Nadeln, Nagelfeilen, Benzinfeuerzeuge und Spielzeugwaffen zu Hause bleiben.
Ein kleines Taschenmesser und ein Einweg-Feuerzeug dürfen mit an Bord genommen werden.
Verbotenes Gut: Artenschutz
Wenn es nach dem Urlaub wieder in die Heimat geht, sollten Sie darauf achten, keine Souvenirs von bedrohten Pflanzen und Tieren mitzunehmen. So unterliegen beispielsweise Gegenstände aus Elfenbein einem absoluten Import-Verbot. Beim Zoll können Sie sich online über geschützte Tiere und Pflanzen informieren: Hier geht es zur Übersicht