Gute Nachrichten für alle Bahnfahrer: Seit Ende September 2013 haben Bahnreisende einen Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen – sogar dann, wenn die Deutsche Bahn keine Schuld hat. Wenn ein Zug wegen Schnee, Hochwasser oder Streiks zu spät kommt, muss die Bahn ihren Fahrgästen künftig einen Teil des Fahrpreises erstatten. Das entschied der europäische Gerichtshof.
Klage aus Österreich
Grund dafür war eine Klage aus Österreich: Der österreichische Verwaltungsgerichtshof verlangte eine Neuauslegung des EU-Rechts, da die österreichische Bundesbahn ÖBB gegen eine Vorgabe der nationalen Bahnaufsicht geklagt hatte. Diese besagte eine Streichung der Klausel, nach der bei höherer Gewalt eine Entschädigung ausgeschlossen ist. Die Bahngesellschaft berief sich dabei auf das internationale Recht: Dieses schließt die Haftung eines Unternehmens aus, wenn die Verspätung trotz aller Sorgfalt nicht vermieden werden konnte. Doch die EU-Richter entschieden: Wenn der Kunde die Leistung, für die er bezahlt hat, nicht bekommt, steht ihm eine Entschädigung zu – egal durch welche Umstände sie zustande kommt.
Verspätungen im Nah- und Fernverkehr
Wenn der Zug mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof ankommt, haben Sie ein Anrecht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises für eine einfache Fahrt. Ab 120 Minuten Verspätung stehen Ihnen sogar 50 Prozent zu. Das gilt auch bei der Nutzung mehrerer Züge von verschiedenen Bahnunternehmen und bei verpassten Anschlusszügen. Hat zum Beispiel der ICE von Berlin nach Leipzig Verspätung und Sie verpassen Ihren Anschluss-ICE nach Frankfurt a.M., wird eine Entschädigung fällig. Haben Sie einen ICE-Sprinter-Aufpreis gezahlt, wird dieser Ihnen ab 30 Minuten erstattet. Außerdem muss die Deutsche Bahn Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit erstatten, wenn die Zugfahrt am gleichen Tag nicht mehr möglich oder zumutbar ist.
Inhaber von Zeitkarten
Auch wenn Sie ein Job- oder Monatsticket im Nahverkehr besitzen, haben Sie ein Anrecht auf Entschädigung. Ab einer Verspätung von 60 Minuten erhalten Sie für die zweite Klasse pauschal 1,50 Euro. Da die Bahn aber erst Entschädigungsbeträge ab vier Euro auszahlt, müssen Sie mehrere Verspätungen sammeln und zusammen einreichen. Aber das kann sich lohnen: Maximal erstattet die Bahn Ihnen 25 Prozent des Zeitkartenwerts. Inhaber von Fernverkehr-Zeitkarten oder der Bahncard 100 bekommen pro 60 Minuten fünf Euro.
So kommen Sie zu der Entschädigung
Um die Ihnen zustehende Entschädigung auch wirklich zu bekommen, benötigen Sie das Fahrgastrechte-Formular. Das bekommen Sie beim Schaffner, im Reisezentrum und sogar im Internet. Auf dem Formular tragen Sie ein, welche Fahrkarte Sie nutzen, den geplanten und den tatsächlichen Reiseverlauf und die gewünschte Art der Rückerstattung. Sie können Ihr Geld als Bargeld am Schalter, als Überweisung auf ein angegebenes Bankkonto oder in Form eines Gutscheins bekommen. Das ausgefüllte Formular muss mit der Originalfahrkarte beziehungsweise einer Kopie bei Zeitkarten im Reisezentrum abgegeben werden. Sie können es auch per Post an Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main senden.