Mobilität und Flexibilität sind die entscheidenden Vorteile, die Sie beim Reisen mit Ihrem PKW genießen können. Neben der Freude auf die wohlverdiente freie Zeit sollten Sie jedoch die gesetzlichen Bestimmungen nicht vergessen, die Sie am jeweiligen Urlaubsort einhalten müssen. Wir haben die wichtigsten Verkehrsvorschriften der Nachbarländer für Sie zusammengefasst – damit steht einem entspannten und schönen Urlaub nichts mehr im Wege!
Vor Reiseantritt
Bevor Sie Ihren Urlaub antreten, sollten Sie darauf achten, dass Sie in Ihrem Auto die vorgeschriebene Ausstattung mit sich führen. Während Sie in Deutschland mit einer Warnweste, einem Verbandskasten und einem Warndreieck den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausreichend ausgestattet sind, gilt dies nicht zwangsläufig für andere Orte innerhalb Europas. Grundsätzlich ist zwischen den sogenannten Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften zu unterscheiden: Nur erstere gelten auch für Urlaubs-Autofahrer, die den Ort mit dem eigenen PKW befahren. Ausrüstungsvorschriften müssen hingegen nur von denjenigen eingehalten werden, deren Fahrzeug in dem jeweiligen Land zugelassen ist. Da keine allgemein geltenden Regelungen festgemacht werden können, sollten Sie sich vor Reiseantritt im Internet darüber erkundigen, was verkehrstechnisch im jeweiligen Urlaubsort zu beachten ist. Dafür bietet sich das Auswärtige Amt oder der ADAC an.
Mit der folgenden Ausstattung sind Sie in jedem Land innerhalb Europas auf der sicheren Seite:
- Warnwesten für alle im Fahrzeug befindlichen Personen
- Warndreieck
- Ersatzreifen
- Feuerlöscher
- Grüne Versicherungskarte
- Verbandskasten
- Ersatzbirnen für das Licht
- Gegebenenfalls Autobahnvignette
- Abschleppseil
- Europäischer Unfallbericht (steht im Internet zum Download zur Verfügung)
Beachten Sie außerdem, dass Sie am besten in keinem EU-Land während des Autofahrens das Mobilgerät verwenden. Während dies an den meisten Orten ohnehin verboten ist, sollten Sie auch in Ländern wie Schweden nicht zu leichtsinnig sein: Dort wird zwar offiziell kein Bußgeld verhängt, sollte es jedoch während des Telefonierens zum Unfall kommen, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
Autofahren in anderen Ländern
Den Urlaubsort mit dem eigenen Auto erkunden ist besonders angenehm, schließlich sind Sie nicht auf Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen und können auch spontan Ihre geplante Reiseroute ändern. Damit Ihre Fahrt nicht von der Polizei unterbrochen wird, sollten Sie die im jeweiligen Land geltenden Verhaltensvorschriften beachten:
1. In vielen Ländern herrscht Lichtpflicht. Während in Dänemark oder Finnland sowohl PKWs als auch Motorräder tagsüber und nachts mit Licht fahren müssen, gilt die Vorschrift in anderen EU-Ländern nur für Zweiräder oder nur bei Dunkelheit.
2. Halten Sie unbedingt die Tempobegrenzungen ein. Während innerorts in den meisten Ländern eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgelegt ist, variiert die zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen von Land zu Land: Diese reicht von 110 bis 140 km/h.
3. Informieren Sie sich vorab, ob Vignettenpflicht herrscht und etwaige Maut-Gebühren anfallen.
Sind die rechtlichen Fragen geklärt, können Sie bedenkenlos Ihr Urlaubsziel ansteuern. Wir wünschen Ihnen gute Fahrt!